BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsverband Zeven

Sportpark Heeslingen

Am geplanten Gewerbegebiet Heeslingen wird gemäß dem Antrag: „Projektstartbeschluss Errichtung eines Kunstrasenplatzes“ von Bürgermeister Braasch und der CDU nun auch die Errichtung eines Sportparks mit einer Fläche von 5 Hektar in Betracht gezogen. Gegen dieses Vorhaben formiert sich Widerstand innerhalb der Gemeinde. In diesem Zusammenhang wurde die Bauausschusssitzung am 27. August 2025 von interessierten Bürgern besucht, die teilweise zum ersten Mal an einer solchen Sitzung teilnahmen.
Der Vorsitzende gab in Bezug zu diesem Tagesordnungspunk bekannt, dass der Antrag Projektstartbeschluss Kunstrasenplatz „Sportpark Heeslingen“ zurückgestellt wird. Für mich stellt sich die Frage, welchen Zweck erfüllt es, ein Thema auf die Tagesordnung zu setzen, wenn keine Empfehlungen vorliegen und auch keine Diskussion zu führen ist? Der Vorsitzende wollte sofort über diese Verschiebung abstimmen lassen. Eine solche Abstimmung fand jedoch erst mal nicht statt, da ich die Möglichkeit nutzen wollte, meine Stellungnahme und Einschätzung zu dem Thema vorzutragen.

Nach meinen Ausführungen zeigte sich Bürgermeister Braasch von der CDU ungewöhnlich zurückhaltend, und es erfolgte eine Abstimmung. Das Ergebnis war wie erwartet: Die CDU sprach sich für die Verschiebung aus, während die SPD einstimmig zustimmte. Ich habe mich hingegen der Stimme enthalten, da ich die gesamte Situation nicht nachvollziehen konnte. Dieser Eindruck schien auch bei den Besuchern zu herrschen. Für Bürgerinnen und Bürger, die mit der Kommunalpolitik nicht vertraut sind, kann dies eine etwas verwirrende Erfahrung sein. Der Antrag von Bürgermeister Braasch ist im Ratsinformationssystem der Samtgemeinde Zeven einsehbar. Nachfolgend präsentiere ich meine verkürzte Einschätzung zu diesem Thema und werde weiterhin über die Entwicklungen und den aktuellen Stand informieren.

Das Gewerbegebiet wird durch den geplanten angrenzenden Sportpark nicht einen Cent an Mehrwert für die Gemeinde Heeslingen einbringen.

Das ist kein sorgsamer Umgang mit Steuergeldern sondern ein Millionengrab an Steuerverschwendung.

Dieser wertvolle Boden, einschließlich der Ausgleichsfläche, wird zerstört und soll durch die Nutzung von Kunststoff und Beton überbaut werden, wodurch es zu einer ökologisch toten Fläche wird.

Dieses Prestigeprojekt des Bürgermeisters wird von uns Bündnis 90/Die Grünen und die Linke in Heeslingen nicht akzeptiert, und wir werden entschieden dagegen vorgehen.

Heiko Pries

Photovoltaikanlagen in den Gemeinden bieten eine beiderseitige Vorteilsituation

Eine zentrale Herausforderung in der Zukunft und Gegenwart besteht darin, den Ausbau der
erneuerbaren Energie voranzutreiben und gleichzeitig den Natur- und Artenschutz zu
berücksichtigen. Beide Aspekte sind notwendig. Der Übergang zu einer klimaneutralen
Energieversorgung eröffnet zudem neue Möglichkeiten für den ländlichen Raum. Den
erforderlichen Ausbau von Freiflächen- und Agri-Photovoltaikanlagen möchten wir
umweltverträglich gestalten und dabei Naturschutzkriterien einbeziehen.
Zukünftige Agri-PV-Anlagen sollen gemäß dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) grundsätzlich
auf sämtlichen Ackerflächen gefördert werden. Dies ermöglicht eine gleichzeitige
landwirtschaftliche und energetische Nutzung derselben Fläche. Die Unterstützung durch Mittel der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bleibt weiterhin möglich, sofern die landwirtschaftliche Nutzung
durch die Stromerzeugung nicht mehr als 15 Prozent beeinträchtigt wird. Aus
naturschutzrechtlichen Gründen sind Schutzgebiete, Grünland, naturschutzrelevante Ackerflächen
sowie Moorböden von dieser Regelung ausgeschlossen.

Warum ein Freiflächenkataster für Photovoltaikanlagen?

Auf Initiative der Grünen wurde der Gemeinsame Antrag der Gruppe SPD/Die Grünen/WFB
Potentialflächenkataster für Freiflächen-PV-Anlagen am 25.10 2022 im Umwelt- und
Klimaausschuss verhandelt und im Samtgemeindeausschuss am 13.12.2022 final einstimmig
beschlossen.
Freiflächenphotovoltaikanlagen genießen im Außenbereich der Gemeinden keine Privilegierung
und müssen daher im Rahmen der Bauleitplanung, bestehend aus Flächennutzungsplan und
Bebauungsplan, entwickelt werden. Folglich obliegt der Kommune die Entscheidungsgewalt
darüber, ob und an weichen Standorten Freiflächen-PV-Anlagen errichtet werden können. Ziel der
Bauleitplanung sollte eine eine harmonisierte und geordnete städtebauliche Entwicklung sein. Um
dies sicherzustellen und zu fördern, ist es erforderlich, auf der Ebene der Samtgemeinde einheitliche
Kriterien festzulegen. Daraus ergeben sich die Bedingungen, unter denen
Freiflächenphotovoltaikanlagen im Rahmen des Flächennutzungsplan zugelassen werden können.
Im Kataster sind also Vorrangflächen für PV-Anlagen verzeichnet, und es werden entsprechende
Kriterien berücksichtigt.

Was bedeutet der Ausbau der Erneuerbaren Energie für die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Zeven

Angesichts der angespannten Haushaltslage und der damit verbundenen Notwendigkeit von
Steuererhöhungen stellt der Ausbau der Erneuerbaren Energien eine vorteilhafte Lösung dar, die
sowohl den Bürgern als auch den Gemeinden zugutekommt.
Wenn man die Leistung der Anlagen basierend auf die Fläche berechnet, ergibt sich bei * 1 Hektar
großen Solarpark und 900 Sonnenstunden in unseren Breitengraden eine jährliche Stromerzeugung
von etwa 800 Kwp (Kilowattpeak). Bei einer finanziellen Beteiligung der Kommune am Ausbau
gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) würden dies jährliche Einnahmen von ca. 14.400
Euro bedeuten.
In der weiteren Wertschöpfungskette entstehen Pachteinnahmen für Landbesitzer, die ihrerseits
Einnahmen versteuern und investieren.
Für einen Solarpark mit einer Fläche von 7 Hektar ist es möglich, Strom für ungefähr 3700
Haushalte pro Jahr zu erzeugen und dabei 3400 Tonnen CO2 einzusparen.
Bei einem geeigneten Konzept haben die Anwohner und die örtliche Industrie sogar die
Möglichkeit, den in der Gemeinde erzeugten Strom zu nutzen.

Heiko Pries

 

Kontakt:

gruene-zeven[at]web.de

Für alle, die sich interessieren und neugierig sind (dazu müsst ihr nicht Mitglied bei Bündnis 90 / Die Grünen sein):

Unser "Grüner Tisch" trifft sich jeden 4. Dienstag im Monat um 19.30 Uhr in wechselnden Lokalen in der Samtgemeinde Zeven.

Am 30.09.2025 findet der "Grüne Tisch" ab 19:30 Uhr im Restaurant "Zum Hollengrund" in Heeslingen statt. (DIES IST AUSNAHMSWEISE DER 5. DIENSTAG!)

Wir freuen uns auf eure Teilnahme, dazu müsst ihr nicht Mitglied der Grünen sein!

____________________

 

Informationen über Ratssitzungen gibt es hier:

SessionNet | Bürgerinformationssystem

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>

  • Rückzug von Robert Habeck

    Robert Habeck verlässt den Deutschen Bundestag. Hier liest du das Statement der Bundesvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Franziska Brantner [...]

  • Mit mehr Solarenergie in ein neues Solarzeitalter

    Schon etwas mehr als 100 Tage nach Start der Regierung Merz wird sichtbar: Schwarz-Rot startet einen Generalangriff auf die erneuerbaren [...]

  • Bundesfrauenkonferenz 2025

    Der September wird feministisch! Vom 27. – 28. September 2025 findet unsere Bundesfrauenkonferenz im Volkspark Halle statt. Dort werden grüne [...]